Ist mein Betriebsgeheimnis noch sicher?
Das Betriebsgeheimnis in der bisherigen Form könnte durch einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung ausgehebelt werden: Nach der neuen Gesetzeslage dient das Betriebsgeheimnis nur dann als solches, wenn es entsprechend geschützt wurde – nachweislich. Falls nicht, ist das Aneignen des Geschäftsgeheimnisses durch eine dritte Person straffrei. Betriebsgeheimnis: Was unter dem Begriff verstanden wird Im Bereich der …