Strafverfolgung: Seehofer fordert verlängerte Datenspeicherung
Es war im Juli 2020, als Bundesinnenminister Horst Seehofer eine verlängerte Datenspeicherung von sechs Monaten vorantreiben wollte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sah das anders und urteilte jüngst einmal mehr, dass eine pauschale Datenspeicherung unzulässig sei. Es gäbe jedoch Ausnahmen. Seehofers Ansinnen zielt auf den Kampf gegen Kindesmissbrauch und –pornografie ab. Der Minister schrieb: „Da Hinweise …