Unverschlüsselte Auskunft nicht DSGVO-konform
Ein Arbeitnehmer hatte erfolgreich argumentiert, dass sein Arbeitgeber ihm keine unverschlüsselten Informationen geben dürfe. Allerdings erhielt er keinen Schadensersatz. Das Arbeitsgericht Suhl hatte entschieden, dass unverschlüsselte E-Mails nicht die angemessene Sicherheit für personenbezogene Daten bieten, wie es die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt. In einem veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember gab das Arbeitsgericht einem Arbeitnehmer recht, der …