Datenschutzauskunft-Zentrale: Warnung vor Betrugsmasche
Ein Fax einer „Datenschutzauskunft-Zentrale“ sorgt für Aufsehen: Gewerbetreibende werden darin aufgefordert, betriebliche Angaben zu machen – angeblich, um den Verpflichtungen aus der DSGVO nachzukommen. Hinter dem Fax steckt jedoch eine Abo-Falle, vor der die Landesbeauftragten für Datenschutz eindringlich warnen.
Woran man die gefälschten Schreiben erkennt
Es handelt sich um eine „eilige Fax-Mitteilung“, mit der Unternehmen und Freiberufler aufgerufen werden, die Daten auf dem Formular mit eurer Unterschrift zu bestätigen und zurückzufaxen. Sogar eine Frist wird für die Rücksendung gesetzt. Der Name „Datenschutzauskunft-Zentrale“, der formelle Eindruck des Fax und die Formulierungen darin (z. B. „gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ oder „Erfüllung der Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden Europäische Datenschutz-Grundverordnung“) machen den Eindruck, es handle sich tatsächlich um ein offizielles Schreiben von einer Behörde.
Dies beinhaltet das Schreiben der „Datenschutzauskunft-Zentrale“
Unternehmen und Freiberufler werden in dem Schreiben aufgerufen, sich an der „Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ zu beteiligen. Um die „gesetzlichen Pflichten“ zu erfüllen, solle man dem Aufruf der vermeintlichen Datenschutzauskunft-Zentrale nachkommen. Zur Einhaltung des Datenschutzes seien vollständige sowie aktuelle Firmen- und Betriebsdaten notwendig.
Gleichzeitig wird im Formular der „Datenschutzauskunft-Zentrale“ erklärt, dass man ein „Leistungspaket Datenschutz“ erwerbe, wenn das Formular unterschrieben zurückgefaxt wird. In diesem Paket seien Muster und Formulare enthalten. Bei einer Laufzeit von drei Jahren verpflichten sich Unterzeichner, jährlich einen Netto-Betrag von 498 Euro zu entrichten.
Kurios: Im Formular der angeblichen Datenschutzauskunft-Zentrale gibt es einen Hinweis auf die AGB des Anbieters. Die „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd.“ sitzt auf Malta. Angegeben ist jedoch auch eine Adresse in Oranienburg. Ein Datenschutzhinweis, wie er nach DSGVO vorgeschrieben ist, ist jedoch nicht zu finden. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. erklärt darüber hinaus, dass die Datenschutzauskunft-Zentrale kein Gewerbe angemeldet hat.
Schreiben erhalten? Das solltet Ihr tun!
Gehört Eure Organisation zu den Unternehmen, die dieses Fax erhalten haben, ignoriert es idealerweise. Es besteht keinerlei Pflicht, das Formular zu unterzeichnen – im Gegenteil, es ist in höchstem Maße unseriös. Habt Ihr irrtümlicherweise bereits unterschrieben, sollte eine Anfechtung erfolgen. Dasselbe gilt beim Erhalt einer Rechnung. Als Betroffener braucht Ihr euch auf keinen weiteren Schriftverkehr einzulassen. Idealerweise nimmt Ihr euch einen Anwalt, denn Vertragsabschlüsse dieser Art sind vor Gericht nur schwer haltbar. Sinnvoll ist es zudem, die Formulare, Rechnungen und Mahnungen der Datenschutzauskunft-Zentrale dem jeweiligen Berufsverband zukommen zu lassen.